
Andreas Gerhard
Funktion:
Erster Beigeordneter
Stellv. Vorsitzender


Die Wahl
Der Gemeindevorstand besteht aus der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister, einer / einem ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten und weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten, deren Anzahl in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegt ist.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Seine Aufgaben
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde. Erklärungen der Gemeinde werden im Namen des Gemeindevorstandes durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister oder ihre / seine Vertreter abgegeben. Sie / Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung. (Auszug aus § 68 HGO)
Seine rechtliche Stellung
Gemeindevorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein (§ 65 Abs. 2 HGO). Beschlüsse des Gemeindevorstandes werden in nicht öffentlicher Sitzung gefasst.